Kurz gesagt
- Wenn du Honig online verkaufst, prüfe die Herkunft je Charge nach den seit 14. Juni 2026 geltenden Regeln. Die Honigverordnung verlangt bei Honig aus mehreren Ländern deren Angabe in absteigender Reihenfolge mit den jeweiligen Gewichtsanteilen im Hauptsichtfeld; für ausschließlich deutschen Honig bleibt das tatsächliche Ursprungsland anzugeben.
- Ein regionaler Name verlangt ausschließlich diese Herkunft; der Sitz deiner Imkerei allein genügt dafür nicht.
- Die Übergangsregel betrifft vor dem Stichtag hergestellte und gekennzeichnete Erzeugnisse, nicht beliebig weiterverwendbare leere Etiketten.
- Prüfe Produkt, Lagerung und Versandbedingungen getrennt. AirPost schließt verderbliche Waren aus.
- AirPost ist ein Peer-to-Peer-Fulfillment-Netzwerk: Onlineshops lassen ihre Bestellungen von verifizierten Menschen in der Nähe ihrer Kunden verpacken und zum Paketshop bringen, die dafür von zu Hause aus pro Paket bezahlt werden. Kein Lager, keine Mindestbestellmenge.
Du hast einen Honigshop, Etiketten auf Vorrat und vielleicht noch Gläser aus einer früheren Abfüllung. Eine neue Herkunftsvorschrift macht nicht jedes Glas gleich. Eigene Ernte aus einem Land, eine zugekaufte Mischung und ein bereits gekennzeichneter Altbestand brauchen unterschiedliche Entscheidungen. Beginne deshalb bei den tatsächlichen Partien und nicht bei einem pauschalen Austausch der Produktfotos. Hier geht es um deine Tätigkeit als Imker oder Honighändler: Was muss bei Herkunft, Kennzeichnung und Online-Angebot zusammenpassen?
Was verlangt die Honigverordnung seit dem 14. Juni 2026?
Die geltende Honigverordnung, § 3 Absatz 4, verlangt das Land der Honigerzeugung. Bei mehreren Ursprungsländern müssen Länder und Gewichtsanteile absteigend im Hauptsichtfeld erscheinen. Absatz 5 nennt je Mischungsanteil eine Toleranzspanne von 5 Prozent auf Grundlage der Rückverfolgbarkeitsunterlagen. Die Unterlagen gehören damit zur Prüfung. Verwende die Toleranz nicht als Ersatz für unbekannte Lieferantenanteile oder als Begründung für eine frei geschätzte Herkunft.
Für eigene Ernte aus Deutschland brauchst du keine erfundene Mischungstabelle. Halte trotzdem fest, aus welchen Ernten und Abfüllungen die Shopware stammt. Wenn du zugekauften Honig ergänzt, prüfst du dessen Erzeugungsland. Das Land des Lieferanten oder der Ort der Abfüllung können andere Angaben sein. Übernimm Lieferantentexte deshalb erst nach einem Abgleich mit den tatsächlichen Herkunftsdaten der konkreten Ware.
Die Bundestags-Unterrichtung zu Lebensmitteländerungen beschreibt die geänderten EU-Herkunftsanforderungen als Hintergrund. Für deine Freigabe zählt der geltende deutsche Verordnungstext. Trenne diese Ebenen auch in deiner Dokumentation: ein früherer Entwurf erklärt die Entwicklung, aber die aktuelle Regel bestimmt das Etikett. So vermeidest du, dass eine alte Checkliste unverändert weiterläuft, obwohl du im Oktober neue Ware kennzeichnest.
Darfst du alte Etiketten und bereits abgefüllte Gläser weiterverwenden?
§ 6 HonigV erlaubt den Abverkauf bis zur Erschöpfung der Bestände, wenn die Erzeugnisse vor dem 14. Juni 2026 nach den zuvor geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet wurden. Beide Voraussetzungen gehören zusammen. Ein Stapel leerer alter Etiketten ist deshalb kein entsprechend gekennzeichneter Erzeugnisbestand. Halte die betroffenen fertigen Partien getrennt von einer neuen Abfüllung und dokumentiere, warum die Übergangsregel auf sie zutrifft.
Gehe deinen Bestand entlang des tatsächlichen Zustands durch: fertige gekennzeichnete Gläser, abgefüllte ungekennzeichnete Gläser, Honig vor der Abfüllung und Verpackungsmaterial. Setze nicht für jede Gruppe denselben Freigabevermerk. Wer etikettiert, muss erkennen können, welche geprüfte Vorlage zur Partie gehört. Bewahre die alte Vorlage bei den zugehörigen Unterlagen, damit du spätere Rückfragen zu einer noch verkauften Altpartie nachvollziehen kannst.
Auch deine Shopabbildung muss zur angebotenen Ware passen. Wenn unter derselben Variante gleichzeitig unterschiedlich gekennzeichnete Bestände liegen, entscheide, wie du die Angaben korrekt bereitstellst und die Auslieferung zuordnest. Ein beliebiges Archivbild aus der ersten Saison kann einen anderen Ursprung zeigen. Prüfe insbesondere schnell bestellbare Varianten, Geschenksets und wiederholte Bestellungen. Dort sieht ein Käufer möglicherweise nicht die ausführliche Beschreibung deiner Hauptproduktseite.
| Bestand oder Angebotsform | Rechtsfrage | Unterlage für deine Freigabe |
|---|---|---|
| Vor dem Stichtag hergestellt und gekennzeichnet | Erfüllt die Partie die Übergangsregel? | Herstellungs- und Kennzeichnungsnachweis |
| Neue Abfüllung aus einem Ursprungsland | Ist das Erzeugungsland korrekt angegeben? | Ernte- oder Lieferantennachweis |
| Neue Mischung mehrerer Länder | Länder, Anteile und Hauptsichtfeld stimmen? | Mischungs- und Rückverfolgbarkeitsunterlagen |
| Kleinpackung unter 30 Gramm | Kann die Länderangabe als ISO-Alpha-2-Code erfolgen? | Nettomenge und kontrollierte Druckvorlage |
| Regionale Bezeichnung | Stammt der Honig ausschließlich aus der genannten Region? | Nachweis zur betreffenden Ernte |
Was bedeutet regionaler Honig für deine Produktbeschreibung?
Nach § 3 Absatz 3 darf die regionale, territoriale oder topographische Herkunft ergänzend angegeben werden, wenn der Honig ausschließlich diese Herkunft aufweist. Eine eigene Firmenadresse in der Region beweist das nicht. Prüfe daher die behauptete Herkunft getrennt vom Abfüller und von der allgemeinen Geschichte deiner Imkerei. Die Aussage muss zu der angebotenen Partie passen, auch wenn du zeitweise Honig einer anderen Herkunft zukaufst.
Lege für regionale Varianten fest, welche Ernten dafür freigegeben sind. Ein anderer Standort deiner Bienenvölker kann eine erneute Prüfung der Beschreibung erforderlich machen. Halte Ernteaufzeichnungen und Produktnamen nebeneinander. Wenn die Bezeichnung nicht mehr belegt ist, ändere das Angebot vor dem Verkauf der neuen Partie. Ein Hinweis tief im Beschreibungstext sollte nicht versuchen, eine widersprüchliche regionale Überschrift zu korrigieren.
Erzähle die Arbeit am Bienenstand mit den Tatsachen, die du dokumentieren kannst. Fotos und Texte über deine Imkerei dürfen nicht automatisch die Herkunft jeder zugekauften Ware behaupten. Trenne einen allgemeinen Betriebsbericht von der konkreten Produktangabe. Das macht deinen Shop verständlicher: Ein Kunde kann erkennen, was du selbst erzeugt hast und welche bestimmte Variante er gerade auswählt, ohne die gesamte Betriebsgeschichte lesen zu müssen.
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Kostenlos anmeldenWelche Sonderregel gilt für kleine Honigportionen?
Bei Packungen mit weniger als 30 Gramm Honig erlaubt § 3 Absatz 5 statt der ausgeschriebenen Ländernamen die zweibuchstabigen ISO-3166-1-Alpha-2-Codes. Die Grenze lautet weniger als, nicht höchstens. Prüfe deshalb die tatsächliche Nettomenge der Portion. Die Regel verkürzt die Länderbezeichnung; sie ist keine allgemeine Befreiung von Herkunftsangaben und hebt bei einer Mischung nicht pauschal die übrigen Pflichten auf.
Für ein Probierangebot brauchst du eine eigene Vorlage je Portion und eine passende Beschreibung des Sets. Übertrage die Angaben eines großen Glases nicht einfach auf ein verkleinertes Etikett. Kontrolliere, ob die erforderlichen Informationen in der konkreten Verpackung weiterhin korrekt erscheinen. Prüfe auch, welche Angaben die äußere Setverpackung benötigt. Eine Menge einzelner Portionen im Karton ist nicht automatisch dasselbe Produkt wie ein großes Glas.
Halte Portionen und große Gläser als unterscheidbare Varianten in deinem Bestand. Schreibe die Herkunft nicht nur in einen frei bearbeitbaren Kommentar bei der Bestellung. Du willst bei einem Nachdruck sehen können, welche Vorlage für welche Nettomenge und Partie freigegeben wurde. Wenn du die Portionierung extern vergibst, bestätige die Datenübergabe und die Identifikation der zurückgelieferten Ware, bevor die erste Charge verkauft wird.
Wie gibst du eine Charge für den Onlineshop frei?
Sammle zuerst Ernte- oder Lieferantendaten, Partiekennung und die Angaben der fertigen Verkaufseinheit. Lege eine verantwortliche Person fest, die die Herkunftsunterlagen mit dem Etikett vergleicht. Danach wird die Shopvariante kontrolliert. Ein Produktname darf nicht anhand des letzten Glases aus dem Regal entschieden werden, wenn mehrere Partien im Bestand liegen. Verwende ein Verfahren, das auch bei einer Vertretung nachvollziehbar bleibt.
Partie abgrenzen
Bestimme, welche Ernte oder Lieferantenpartie tatsächlich in die Verkaufseinheiten gelangt.
Herkunft belegen
Verbinde Erzeugungsländer und gegebenenfalls Mischungsunterlagen mit dieser Partie.
Vorlage prüfen
Kontrolliere den passenden Rechtsstand, die Nettomenge und die zutreffende Herkunftsform.
Shopangebot abgleichen
Vergleiche Produkttext, Foto, Setinhalt und Variantenwahl mit der freigegebenen Ware.
Auslieferung zuordnen
Halte fest, welche freigegebene Partie für einen Auftrag gesammelt und übergeben wird.
Bei einem Wechsel der Partie prüfst du die Daten erneut. Ein unveränderter Produktname bedeutet nicht, dass sich im Hintergrund nichts geändert hat. Besonders Herkunft, Setzusammensetzung und Etikettenfoto können betroffen sein. Lass noch nicht freigegebene Ware erkennbar gesperrt und nimm sie nicht aus Zeitdruck in den verkaufbaren Bestand auf. Die Freigabe soll vor dem Packen stattfinden, damit der Packplatz keine Herkunftsentscheidung treffen muss.
Teste die Rücksuche anhand einer tatsächlich gepackten Bestellung. Kannst du vom Auftrag zur verwendeten Partie und von dort zu den Herkunftsunterlagen gelangen? Kannst du auch erkennen, welche Shopinformationen zu diesem Zeitpunkt freigegeben waren? Bewahre relevante Versionen geordnet auf. Ein Foto des fertigen Glases allein zeigt das Etikett, aber erklärt noch nicht, auf welchen Ernte- oder Lieferantenunterlagen die Angaben beruhen.
Welche Verpackungs- und Versandfragen kommen zusätzlich dazu?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister verlangt die Registrierung vor dem erstmaligen Inverkehrbringen befüllter Verpackungen. Registrierung und Datenmeldungen bei der ZSVR sind kostenfrei; die Beteiligung an einem System verursacht davon unabhängig Kosten. Prüfe Verkaufs- und Versandverpackung getrennt in deiner Verpackungsorganisation. Ein korrektes Honigetikett erledigt diese Aufgabe nicht, und eine Registrierung ersetzt keinen erforderlichen Beteiligungsvertrag.
Für den Versand kontrollierst du die fertig gepackte Bestellung mit genau der angebotenen Glas- oder Portionsform. Ein Set aus mehreren Gläsern braucht eine andere Innenaufteilung als eine Einzelbestellung. Beschreibe, wie sich die Einheiten gegenseitig nicht belasten und wie der Verschluss geschützt bleibt. Verwende für die Materialkosten tatsächliche Angebote. Ohne geprüfte Verpackung lässt sich aus dem Gewicht des Honigs allein keine passende Versandkategorie bestimmen.
Bei AirPost musst du die konkrete Produktgeeignetheit und Lagerung vorab klären; verderbliche Waren sind ausgeschlossen. Eine gewöhnliche Paketabwicklung ist keine pauschale Lebensmittelzulassung. Für geeignete nicht verderbliche Artikel kannst du Versand auslagern prüfen und die nötigen Bedingungen im Gespräch festhalten. Ein Bienenwachstuch oder ein anderes separates Shopprodukt lässt sich dabei eigenständig beurteilen, ohne daraus eine Zusage für jedes Honigangebot abzuleiten.
Das Rechenbeispiel für ein geeignetes kleines Paket besteht aus 2,25 € empfohlener Versendervergütung und 0,85 € Plattformgebühr. Zusammen sind das 3,10 € ohne Label, Material oder Anlieferung. Abgerufen aus den AirPost-Konstanten am 14. Oktober 2026. Trage die tatsächlich vereinbarte Vergütung und die Kosten deiner geprüften Verpackung ergänzend ein; Herkunftskontrolle und Abfüllung sind in dieser Summe nicht enthalten.
Bevor du Bestand an eine andere Person gibst, bestätigst du freigegebene Varianten, Lageranforderungen und die Auswahl der richtigen Partie. Lies zum Ablauf Versand in Deutschland ohne eigenes Lager. Halte die Tätigkeiten konkret: Sammeln fertiger, kontrollierter Verkaufseinheiten ist ein anderer Auftrag als Abfüllen oder Neuetikettieren. Eine vereinbarte Paketvergütung beschreibt nicht automatisch die zusätzlich nötigen Lebensmittelarbeiten.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich Honig online verkaufen möchte?
Prüfe Herkunft, Kennzeichnung, konkrete Shopvariante und passende Lebensmittelabläufe vor der Freigabe. Seit dem Juni-Stichtag gelten neue Angaben für mehrere Ursprungsländer. Verpackungs- und Versandfragen kommen gesondert dazu.
Muss eigener deutscher Honig Prozentangaben zur Herkunft tragen?
Die Vorschrift über Länder und Gewichtsanteile betrifft Honig mit Ursprung in mehreren Ländern. Bei ausschließlich deutscher Erzeugung gibst du das tatsächliche Ursprungsland an und belegst die zugehörige Partie.
Kann ich alte Honigetiketten weiterverwenden?
Die Übergangsregel bezieht sich auf vor dem 14. Juni 2026 hergestellte und gekennzeichnete Erzeugnisse. Leere alte Etiketten erfüllen diese Voraussetzung nicht. Prüfe fertige Altpartien und neue Abfüllungen getrennt.
Darf ich Honig als regional bezeichnen, wenn meine Imkerei dort sitzt?
Die zusätzliche regionale Herkunftsangabe verlangt ausschließlich die genannte Herkunft des Honigs. Der Firmensitz oder der Abfüllort allein belegt diese Aussage nicht. Prüfe die Ernte der angebotenen Partie.
Welche Herkunftsangaben brauchen kleine Honigportionen?
Unter 30 Gramm erlaubt die HonigV zweibuchstabige ISO-Ländercodes anstelle ausgeschriebener Ländernamen. Prüfe die konkrete Nettomenge und die übrigen Herkunftspflichten, besonders bei Mischungen.
Quellen
- Honigverordnung: §§ 3 und 6, geltende Herkunfts- und Übergangsregeln; geöffnet 14.10.2026
- Deutscher Bundestag: Unterrichtung 21/1406, Hintergrund der EU-Herkunftsänderungen
- ZSVR: Registrierung und Kosten der Systembeteiligung
- AirPost: Produktgrenzen und Preisaufbau; Copy und Konstanten gelesen 14.10.2026
Hast du geeignete nicht verderbliche Shopartikel und freigegebene Verpackungen? Kläre Lagerung, Artikelwahl und Paketarbeit vor der Bestandsanlieferung.
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