Kurz gesagt
- Eine Nebentätigkeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Tagespauschale berechtigen: 6,00 € je Kalendertag, höchstens 1.260,00 € im Jahr. Packarbeit zu Hause löst den Abzug nicht automatisch aus; prüfe den Tagesablauf und einen gegebenenfalls dauerhaft fehlenden anderen Arbeitsplatz.
- Mehrere Jobs oder mehrere Shops vervielfachen den Betrag für denselben Kalendertag nicht.
- Die gewöhnliche Regel verlangt überwiegende Arbeit in der Wohnung und keinen Besuch einer außerhalb gelegenen ersten Tätigkeitsstätte.
- Für eine Tätigkeit ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz besteht eine besondere Regel, deren Voraussetzungen du darlegen musst.
- AirPost ist ein Peer-to-Peer-Fulfillment-Netzwerk: Onlineshops lassen ihre Bestellungen von verifizierten Menschen in der Nähe ihrer Kunden verpacken und zum Paketshop bringen, die dafür von zu Hause aus pro Paket bezahlt werden. Kein Lager, keine Mindestbestellmenge.
Du kommst vom Hauptjob zurück und packst abends noch Bestellungen. Der Arbeitsort ist eindeutig, der steuerliche Abzug weniger: Ein Packabend kann unter eine andere Prüfung fallen als ein vollständiger Tag im Homeoffice. Entscheidend ist auch, welche Arbeitsplätze für die betreffende Tätigkeit verfügbar sind. Die folgenden Beispiele helfen dir, deinen Kalender für eine konkrete Prüfung vorzubereiten. Grundlage sind § 4 EStG und die Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums in den Lohnsteuer-Hinweisen 2026, geprüft am 10. Oktober 2026.
Welche zwei Prüfungen gibt es für einen Arbeitstag?
Die Grundregel steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG: überwiegende betriebliche oder berufliche Arbeit in der häuslichen Wohnung, ohne eine außerhalb gelegene erste Tätigkeitsstätte aufzusuchen. Daneben steht die Regel für eine Tätigkeit, für die dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dabei kann ein Abzug auch bei Arbeit außerhalb der Wohnung oder einem Besuch der ersten Tätigkeitsstätte möglich sein.
Beginne deshalb nicht mit der Frage, wie viele Pakete du abgegeben hast. Beschreibe zuerst die Tätigkeiten und Arbeitsorte des Tages. Danach prüfst du, welcher der beiden Wege überhaupt in Betracht kommt. Ein kurzer Aufenthalt zu Hause erfüllt nicht automatisch die Grundregel. Umgekehrt darfst du die besondere Regel nicht allein deshalb ausschließen, weil dein Hauptjob an diesem Tag außerhalb der Wohnung stattgefunden hat.
Für eine neue Packtätigkeit ist eine verständliche Beschreibung hilfreich: Welche Arbeiten erledigst du in der Wohnung, und wo könntest du sie sonst tatsächlich erledigen? Die Versenderseite erklärt den AirPost-Ablauf. Deine steuerliche Prüfung braucht zusätzlich Angaben zu deinem Hauptjob und möglichen weiteren Tätigkeiten, die ein Plattformprofil nicht enthält.
Was bedeutet überwiegend, wenn du auch zum Paketpunkt fährst?
Das BMF erläutert überwiegend als mehr als die Hälfte der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit. Seine Beispiele berücksichtigen bei auswärtiger Tätigkeit auch berufliche Fahrtzeiten. Ein Ausflug zu einer Abgabestelle ist daher ein Grund, den vollständigen Tagesablauf aufzuschreiben, statt nur die Minuten am Packtisch zu zählen.
| Eigene Illustration | Arbeit in der Wohnung | Weitere Arbeit und berufliche Wege | Ergebnis der zeitlichen Grundprüfung |
|---|---|---|---|
| Packen und Auftragsnachrichten am freien Tag | 3 Stunden | 1 Stunde außerhalb | Mehr als die Hälfte zu Hause; übrige Bedingungen prüfen |
| Kurzes Packen nach längerer auswärtiger Tätigkeit | 2 Stunden | 4 Stunden außerhalb | Zeitliche Grundbedingung nicht erfüllt; Sonderregel getrennt prüfen |
| Gleich lange Arbeit innen und außen | 2 Stunden | 2 Stunden außerhalb | Genau die Hälfte genügt für überwiegend nicht |
Notiere bei einer Sammelabgabe, welche Wege zu deiner Tätigkeit gehörten. Ein privater Einkauf am selben Nachmittag wird dadurch nicht zu Packarbeit. Wenn du Hauptjob und Packservice kombinierst, darf der Kalender den Hauptjob nicht ausblenden. Eine Liste ausschließlich deiner AirPost-Aufträge beweist nicht, wie dein gesamter beruflicher Tag aussah.
Für die Aufzeichnung reichen nicht bloß wiederholte Einträge mit dem Wort Homeoffice. Beschreibe etwa Vorbereitung, Packen, Rückfragen und Abgabe. Es geht um einen nachvollziehbaren Ablauf, nicht um möglichst viele häusliche Minuten. Zeichne besondere Tage einzeln auf, damit sie später nicht durch einen pauschalen Monatsrhythmus ersetzt werden.
Kann dein Arbeitsplatz im Hauptjob die Nebentätigkeit beeinflussen?
Nach den BMF-Erläuterungen musst du konkret darlegen, wenn für die jeweilige Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist. Ein Arbeitsplatz für deinen Hauptjob beantwortet diese Frage nicht ohne Blick auf die zusätzliche Tätigkeit. Ebenso wenig genügt die persönliche Vorliebe, lieber zu Hause zu arbeiten.
Prüfe die tatsächlichen Möglichkeiten deiner Packleistung. Ein Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber ist nicht schon dadurch als Packplatz nutzbar, dass dort ein Schreibtisch steht. Beschreibe Zugangsrechte, erlaubte Nutzung und die praktische Eignung für die betreffende Tätigkeit. Steht dir bei einem Shop ein nutzbarer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung, gehört auch das in die Prüfung. Vermute den fehlenden Arbeitsplatz nicht nur aufgrund deiner privaten Wohnadresse.
Für den gewöhnlichen Weg können fehlende andere Arbeitsplätze unerheblich sein, wenn seine Tagesbedingungen erfüllt sind. Die Informationen zum anderen Arbeitsplatz werden besonders wichtig, wenn du dich auf die Sonderregel stützen willst. Ordne deinen Tag erst einem nachvollziehbaren Sachverhalt zu und stelle dann die passende Frage. Das verhindert, dass ein allgemeiner Homeoffice-Ratschlag ungeprüft auf deine Nebentätigkeit übertragen wird.
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Kostenlos anmeldenBekommst du den Betrag für Hauptjob und Packservice doppelt?
Die BMF-Erläuterungen beziehen die Pauschale auf den Kalendertag. Mehrere begünstigte betriebliche oder berufliche Tätigkeiten erhöhen sie nicht. Die Zuordnung zu den Tätigkeiten ist eine weitere Frage; nach der beschriebenen Vereinfachung kann der Betrag vollständig einer Tätigkeit zugeordnet werden, für die die Voraussetzungen vorliegen.
Führe deshalb einen gemeinsamen Kalender. Wenn du morgens im Hauptjob zu Hause arbeitest und später Shopbestellungen packst, markiere den Tag einmal und notiere beide Aufgaben. Zwei getrennte Tabellen können sonst unbemerkt denselben Tag mehrfach in die Steuerberechnung bringen. Bei weiteren Plattformen oder selbstständigen Aufträgen wird der gemeinsame Kalender noch wichtiger.
Ein Tagesbetrag gehört auch nicht zu jedem einzelnen Auftrag. Das Volumen kann deine Vergütung verändern, ohne die Zahl der berücksichtigten Kalendertage zu erhöhen. Arbeite mit einer Tagesübersicht für die Pauschale und einer Auftragsübersicht für die Einnahmen. Du kannst beide anhand des Datums verbinden, ohne ihren Inhalt gleichzusetzen.
Wie unterscheiden sich Packvergütung, Abzug und Steuerersparnis?
Nimm eine ausdrücklich angenommene Serie von 18 kleinen Paketen an drei tatsächlich begünstigten Tagen. Beim am 10. Oktober 2026 geprüften empfohlenen Packhonorar von 2,25 € ergibt das 40,50 € Vergütung. Für eine gemeinsame Auszahlung beträgt die Plattformprovision von 3% rechnerisch 1,22 €. Nach dieser Provision bleiben 39,28 €, bevor du eigene Kosten und Steuern berücksichtigst.
Die Tagespauschale beträgt in diesem angenommenen Fall 3 × 6,00 € = 18,00 €. Sie ist ein möglicher steuerlicher Abzug, keine zusätzliche Auszahlung von AirPost. Insbesondere darfst du 18,00 € nicht zu deiner Vergütung addieren. Wie sich der Abzug auf deine Steuer auswirkt, hängt von der steuerlichen Berechnung und der Zuordnung ab.
Auch die Jahresgrenze lässt sich unabhängig vom Paketvolumen prüfen: 210 begünstigte Tage erreichen 1.260,00 €. Zusätzliche Pakete an denselben Tagen erzeugen keine zusätzlichen Pauschaltage. Weniger Aufträge können wiederum auf mehr Kalendertage verteilt sein. Die Beispiele sind Rechenhilfen, keine Auftragsprognose und keine Aussage, dass bei dir alle angenommenen Tage die Voraussetzungen erfüllen.
Die Provision im Beispiel folgt den AirPost-Konstanten; die häusliche Pauschale folgt dem Steuerrecht. Bewahre diese beiden Berechnungen getrennt auf. Die vorhandene Übersicht zu Nebenverdienst und Steuerunterlagen hilft bei der Einnahmenseite. Für die Tagespauschale liefert dagegen dein Arbeitskalender die entscheidenden zusätzlichen Angaben.
Brauchst du ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer?
Die Tagespauschale knüpft an Arbeit in der häuslichen Wohnung an. Sie ist von der besonderen Regel für ein häusliches Arbeitszimmer zu unterscheiden. § 4 EStG schließt zudem den Tagesabzug für Zeiträume aus, für die die dort genannten Arbeitszimmeraufwendungen oder die Jahrespauschale abgezogen werden. Trage nicht beide Wege ungeprüft für dieselben Zeiträume ein.
Ein Regal mit fremdem Warenbestand beantwortet die Arbeitszimmerfrage nicht. Halte fest, wo du tatsächlich arbeitest und wie der Raum genutzt wird. Wenn du bereits Raumkosten in einer anderen Berechnung berücksichtigst, zeige diese Unterlagen bei der Prüfung ebenfalls. Der steuerliche Abzug kann nicht allein aus der Zahl deiner lagernden Kartons abgeleitet werden.
Welche Angaben sollte dein Kalender enthalten?
Den gesamten beruflichen Tag notieren
Erfasse Datum, Tätigkeiten, Arbeitsorte und die ungefähren tatsächlichen Zeiten. Ergänze berufliche Wege und einen Besuch der ersten Tätigkeitsstätte.
Die verwendete Voraussetzung benennen
Kennzeichne, ob die zeitliche Grundregel oder der dauerhaft fehlende andere Arbeitsplatz geprüft wird. Lege die Erklärung zur Arbeitsplatzsituation daneben.
Überschneidungen zusammenführen
Vergleiche den Kalender mit dem Hauptjob und weiteren Tätigkeiten. Ein bereits erfasster Kalendertag erhält durch einen zusätzlichen Shop keinen zweiten Pauschalbetrag.
Offene Fälle sichtbar lassen
Markiere unklare Tage für die Beratung statt sie pauschal als erfüllt anzusehen. Bewahre zu besonderen Abläufen vorhandene Nachrichten oder andere passende Nachweise auf.
Schließe den Kalender in regelmäßigen Abständen ab, solange du die Abläufe noch erklären kannst. Bei einem Wechsel des Hauptjobs, einem neuen Arbeitsort oder einem verfügbaren Packplatz kontrollierst du die Grundlage neu. Eine einmal passende Annahme muss nicht das ganze Jahr gelten. Die Aufzeichnung soll deine tatsächliche Arbeit abbilden und später verständlich machen, warum ein Tag berücksichtigt oder offengelassen wurde.
Häufige Fragen
Gilt die Tagespauschale auch bei einer Nebentätigkeit?
Eine betriebliche oder berufliche Nebentätigkeit kann die Voraussetzungen erfüllen. Prüfe ihren Arbeitsort, den ganzen Tagesablauf und gegebenenfalls die besondere Arbeitsplatzregel.
Kann die Tagespauschale neben der Entfernungspauschale stehen?
Die besondere Regel bei dauerhaft fehlendem anderem Arbeitsplatz kann das ermöglichen. Ein gewöhnlicher Packabend nach dem Hauptjob beweist diesen Sachverhalt noch nicht.
Zählen zwei Shops als zwei Pauschalen am selben Tag?
Der Betrag bezieht sich auf einen Kalendertag. Führe die Tätigkeiten in einem gemeinsamen Kalender zusammen.
Sind genau 50 Prozent Arbeitszeit zu Hause überwiegend?
Die erläuterte Grundregel verlangt mehr als die Hälfte. Prüfe die besondere Regel separat, falls ihre Voraussetzungen vorliegen könnten.
Zahlt AirPost mir die steuerliche Pauschale aus?
AirPost beschreibt eine Packvergütung und die Plattformprovision bei Auszahlung. Die Tagespauschale ist ein steuerlicher Abzug und keine zusätzliche Plattformvergütung.
Quellen
Du möchtest Packarbeit zu Hause neben deinem Hauptjob organisieren? Prüfe den Versenderablauf und vereinbare nur Zeiten, die du in deinem tatsächlichen Arbeitskalender unterbringen kannst.
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